Häufig gestellte Fragen in den Bereichen Strom und Gas
Strom
Anbieterwechsel: So einfach geht ́s Bei vielen Stromanbietern kann der Abschluss direkt online vorgenommen werden, vereinzelt kann es auch vorkommen, dass ein Stromversorgern einen unterschriebenen Antrag vom Kunden benötigt. Mit dem Abschluss wird der neue Stromversorger bevollmächtigt, sämtliche Formalitäten des Wechsels – also die Kündigung beim Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber – für den Kunden zu erledigen. Nachdem der Abschluss durchgeführt wurde, erhältst Du eine schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Versorgers. Technische Änderungen am Stromzähler sind nicht notwendig. Welche Angaben werden benötigt? Zum Vergleich musst Du nur die Postleitzahl der Lieferstelle des Stroms und den jährlichen Strombedarf angeben, der auf der letzten Jahresabrechnung des bisherigen Versorgers ersichtlich ist. Zum späteren Wechsel benötigst Du zudem die Zählernummer, den Namen des bisherigen Versorgers und die Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben kannst Du ebenfalls der letzten Jahresabrechnung entnehmen. In manchen Fällen muss auch die Bankverbindung angeben werden. Den Zählerstand musst Du beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Der Zähler sollte erst an dem Tag, an dem die Stromversorgung auf den neuen Anbieter umgestellt wird, abgelesen werden. Der neue Anbieter wird Dich darüber gesondert informieren. Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten? Verbraucherschützer raten zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So kannst Du flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten - Du musst aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse-Tarife angezeigt bekommen möchten. Wir raten von solchen Tarifen ausdrücklich ab, da im Falle einer Insolvenz des Stromanbieters Dein Geld weg ist! |
Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?
Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass man zu jeder Zeit mit Strom beliefert wird. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.
Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?
Nein, der Wechsel des Stromanbieters ist für Dich als Kunden eines Stromversorgers kostenlos.
Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?
Außer der Höhe und dem Absender der Rechnung ändert sich für Dich nichts. Technische Veränderungen am Zähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bleibt.
Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?
Ein Anbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert nur wenige Wochen. Der Gesetzgeber hat eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert der Wechsel aber meist etwas länger, da die Frist erst dann beginnt, wenn der neue Versorger Dich beim Netzbetreiber ummeldet. Gilt bei dem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, bevor ein Wechsel möglich ist.
Werden die gezahlten Abschläge zurückerstattet?
Du erhältst eine Abschlussrechnung von seinem alten Stromanbieter, in der die bereits gezahlten Abschläge sowie der Verbrauch bis zur Umstellung aufgeführt werden. Zuviel gezahlte Abschläge werden Dir zurückerstattet.
Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters?
Sollte ein Stromanbieter einmal in Lieferschwierigkeiten geraten, oder liegt ein Fall von Insolvenz oder Konkurs vor, musst Du nicht befürchten, dass die Stromversorgung unterbrochen wird. Der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, in einem solchen Fall solange die Versorgung zu übernehmen, bis der andere Stromanbieter wieder in der Lage ist, Strom zu liefern.
Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?
Hast Du eine Nachtspeicherheizung, ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter unter Umständen möglich. Bisher kann nur der regionale Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten und bei der Stromversorgung zwischen dem am Tag und dem in der Nacht verbrauchten Strom unterscheiden. Andere Stromanbieter können das noch nicht. Bei einem anderen Anbieter würde Ihr Kunde dann zu jeder Tageszeit den vertraglich vereinbarten Strompreis und somit für seinen Stromverbrauch mehr zahlen. Ein Wechsel kann sich dennoch lohnen. Wir beraten Dich gerne!
Sollte ich meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben?
Um die Endabrechnung des alten Versorgers überprüfen zu können, sollte der Zählerstand am Tag der Umstellung vom alten auf den neuen Anbieter, bei einem Umzug und bei jeder Preiserhöhung notiert werden. Den Zeitpunkt der Umstellung teilt der neue Versorger rechtzeitig mit.
Gas
Gasanbieterwechsel: So einfach geht ́s
Um den Gasversorger zu wechseln, musst Du Dich lediglich bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden. Dieser übernimmt dann sämtliche Wechselformalitäten und auch die Kündigung Deines alten Vertrages.
Kostet der Wechsel des Gasanbieters etwas?
Nein, der Wechsel des Gasanbieters ist für Kunden eines Gasversorgers kostenlos.
Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?
Außer der Höhe und dem Absender der Gasabrechnung ändert sich für Dich nichts. Technische Veränderungen am Gaszähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bezüglich der Gasleitungen oder Zähler bleibt.
Muss der Vermieter über einen Gasanbieterwechsel informiert werden?
Hat der Kunde mit dem Gasanbieter den Vertrag über die Gaslieferung für seinen Haushalt selbst geschlossen, muss der Vermieter bei einem Wechsel des Versorgers nicht unterrichtet werden. Wenn aber der Vermieter Vertragspartner des Gasanbieters, muss der Kunde mit diesem über den Wechsel des Gasanbieters verhandeln.
Wie lange dauert der Wechsel des Gasanbieters?
Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel maximal drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Dein neuer Versorger Deinen Antrag bearbeitet hat und Dich beim Netzbetreiber ummeldet. Daher musst Du teilweise mit einer etwas längeren Dauer rechnen. Gilt in Deinem alten Gasvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, bevor ein Wechsel möglich ist.
Kann es beim Gasanbieterwechsel eine Unterbrechung der Gaslieferung geben?
Du kannst Dich auf einen sicheren Wechsel des Gasanbieters verlassen, da der örtliche Versorger gesetzlich zur Lieferung von Gas verpflichtet ist. Eine Unterbrechung der Gasversorgung ist also ausgeschlossen.
Wann sollte der aktuelle Zählerstand notiert werden?
Vor einem Wechsel des Gasversorgers sollte der Zählertand notiert werden, um eine genaue Endabrechnung gewährleisten zu können. Außerdem sollte der Zählerstand bei jeder Preiserhöhung aufgeschrieben werden.
Wie sind Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen?
Manche Gasanbieter weisen den Verbrauch auf der Gasabrechnung nicht in Kilowattstunden (kWh) sondern in Kubikmetern (m3) aus. Um den Gasverbrauch in kWh umzurechnen, wird der ausgewiesene Verbrauch in m3 mit dem Brennwert multipliziert. Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Der durchschnittliche Brennwert liegt zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m3. Kennst Du Deinen Brennwert nicht, lässt sich der Gasverbrauch auch mit 10,3 multiplizieren. So erhältst Du einen Schätzwert in Kilowattstunden.